Die Projektbearbeitung erfolgte durch eine Kooperation der Lehrstühle
Raumplanungs- und Umweltrecht (Prof. Grigoleit, Projektleitung), Ver- und Entsorgungssysteme (Prof. Tietz) und des Instituts für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft (Prof. Rehtanz).
Die Integration des europäischen Energiebinnenmarktes und des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms erfordert einen Umbau der Transportnetzarchitektur. Alte und neue Netzstrukturen werden in einer Übergangsphase, die bereits begonnen hat und auf absehbare Zeit fortdauern wird, nebeneinander bestehen. Für diese Übergangsphase gilt es, Verfahren und Konzepte zu entwickeln, mit deren Hilfe Versorgungssicherheit und Qualität im Netz weiterhin gewährleistet oder sogar noch verbessert werden können.
Ziel des interdisziplinären Forschungsprojekts Stromnetzplanung war es, ein Verfahrensmodell zu entwickeln, dass technisch-wirtschaftliche, planerische und verfahrensrechtliche Anforderungen in einem ebenso transparenten wie partizipativen Prozess vereint.
Kern des wissenschaftlichen Ergebnisses ist dementsprechend ein normatives Verfahrensmodell, dass die 2011 mit dem Gesetzespaket zur Energiewende geschaffene Ordnung an einigen Stellen modifiziert. Es berücksichtigt insbesondere Wirkungszusammenhänge, die über einzelne Verfahrensschritte hinausweisen, etwa bei der Festlegung von Netzverknüpfungspunkten oder bzgl. des Verhältnisses von Korridorfindung und parzellenscharfer Trassenfestlegung.
Das im Projekt entwickelte Modell ist für Behörden und Vorhabenträger anwendbar und wird sich im besten Falle als Referenzverfahren mit Signalwirkung für den Netzausbauprozess etablieren.