Dr. Fest leitet das Referat Energieinfrastruktur, Atomrecht in der Energieabteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Fachaufsicht über die Planfeststellungsbehörden für Energieanlagen und über die Beteiligung des Landes an der maßgeblichen Bundesgesetzgebung sowie als Kommentator im De Gruyter-Kommentar zum Netzausbau ist er vielfältig mit den einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht und darüber hinaus befasst und vertraut. Dies fließt vielfältig in seine Lehre ein.
Im Rahmen seiner Lehrtätigkeit werden schwerpunktmäßig sowohl die Spezifika von Planung und Genehmigung verschiedener Energieanlagen, als auch die über Vorhabenkategorien hinweg identischen Herausforderungen näher betrachtet. Nordrhein-Westfalen ist dabei als Energieland in der Energiewende von einer großen Breite an Vorhaben und Vorhabenträgern mit Projekten auch über Nordrhein-Westfalen hinaus gekennzeichnet, die vielfältige Beispiele für zukünftige Fehlervermeidung wie auch erfolgreiche und rechtssichere Planung und Genehmigung bieten. Die Lehrtätigkeit von Dr. Fest zielt darauf ab, über den Blick auf Fälle aus der Praxis einen Beitrag dazu zu leisten, Studierende auf die Herausforderungen der rechtssicheren Planung und Genehmigung von Energieanlagen vorzubereiten.