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Sicherung der Qualität von Fahrradabstellplätzen durch kommunale Fahrradabstellsatzungen

Im Dezember wurde durch eine Änderung der Landesbauordnung NRW die Regelungskompetenz zu Stellplatzsatzungen den Kommunen ab Ende 2017 überträgt. Anlass dieser Anpassung ist u. a. die Hoffnung, dass die Kommunen den Radverkehr so besser fördern können, da qualitativ hochwertige Abstellmöglichkeiten u. a. zur Diebstahlprävention ein wichtiges Element der Radverkehrsförderung sind.

Das Interesse am Erlass einer solchen Satzung war schon vor der Gesetzesänderung bei den Kommunen in NRW groß.Im Rahmen seiner Bachelor-Arbeit (Betreuung Prof. Dr. Christian Holz-Rau und Dr. Jan Polívka) untersuchte Norbert Paul exemplarisch anhand dreier seit etwa 20 Jahren bestehender Fahrradstellplatzsatzungen, ob diese eine positive Steuerungswirkung auf die Qualität der Fahrradabstellplätze haben.

Paul, Norbert (2016) Zum Nutzen von Fahrradabstellsatzungen. Vergleichsstudie zur Qualität von Fahrradabstellplätzen bei Nahversorgern in: Verkehrszeichen 32 (4), S. 16-19.

Kontakt: Norbert Paul